Auszugsweise Abschrift aus der Satzung des TTC MÖLLN:

§6 Mitglied kann jede Person werden, die die Satzung des TTC Mölln als verbindlich anerkennt.
Die Anmeldung erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Der Vorstand entscheidet binnen eines Monats über den Aufnahmeantrag und etwaige Einsprüche seitens der Clubmitglieder. Wird dem Antragsteller nicht binnen eines Monats abschlägig beschieden, so gilt er als aufgenommen.

§8 Der Austritt aus dem TTC Mölln erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem KASSENWART. Unabhängig vom Zeitpunkt des Austritts, müssen die Beiträge für das laufende Quartal bezahlt werden.

§ 9 Erstes Gebot für jedes Mitglied ist sportlich einwandfreies Verhalten. Der Verlust eines Spieles ist nicht so wichtig, wie die unbedingte Einhaltung sportlicher Gesinnung. In dem Gegner muß auf jeden Fall der SPORTKAMERAD gesehen werden. Wer gegen die sportlichen Regeln verstößt oder die Kameradschaft gegenüber Clubmitgliedern verletzt oder sonstwie seinen Pflichten oder Verpflichtungen gegenüber Verein oder Mannschaft nicht nachkommt, kann vom Vorstand des TTC Mölln gemäß Rechtsordnung bestraft werden.

§ 10 Wer aus dem TTC Mölln ausscheidet, verliert alle Anrechte und Ansprüche an das Vereinsvermögen.

§ 11 Im Beitrag ist die VERSICHERUNGSPRÄMIE der Pflichtversicherung des Landes-Sport-Verbandes Schleswig-Holstein enthalten. Die jeweiligen Leistungen richten sich nach den Richtlinien der Versicherung. Der Verein kann nicht für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen haftbar gemacht werden. Eine Diebstahlversicherung besteht nicht. Jedes Clubmitglied hat für sein Eigentum selbst aufzukommen.

§ 12 Mitglieder, die dem Verein durch Versäumnis, Beschädigung des Spielortes oder der Spieleinrichtung in anderer Weise einen Vermögensnachteil verursachen, haften für diesen Nachteil persönlich.

Der geschäftsführende Vorstand des TTC MÖLLN e.V.